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ELSTER-Meldung Ihrer elektronischen Kasse – so klappt’s ohne Stress!

Als Werkstattbetreiber mit einem elektronischen Kassensystem (EKS) müssen Sie bis spätestens bis zum 31.07.2025 Ihre Kasse beim Finanzamt anmelden – so schreibt es die Abgabenordnung (§ 146a Abs. 4 AO) vor. Wer dabei zu spät kommt, riskiert ein Ordnungsgeld.
 
Die Meldung erfolgt ganz einfach über ELSTER – und wir unterstützen Sie dabei. Mit unserer bald verfügbaren Ausfüllhilfe direkt in WERBAS//KSR VCS liefern wir Ihnen die notwendigen Daten aus Ihrem System und Sie oder Ihr Steuerberater erledigen die ELSTER-Meldung Ihres elektronischen Kassensystems ohne großen Aufwand.
 
Hier die wichtigsten Infos:

  • Was Sie dafür brauchen
    • Ihren ELSTER-Zugang: Zertifikat & Passwort
    • Ihre Kassendaten: Serien- und TSE-Nummer, Hersteller, Inbetriebnahmedatum
    • Tipp: Die offizielle Ausfüllanleitung finden Sie hier

 

  • So finden Sie das Formular in ELSTER
    • Anmelden → Formulare & Leistungen
    • „Weitere Formulare“ → Kassensysteme (KassenMeldeV)
    • Eintrag „Mitteilung nach § 146a AO“ öffnen und starten.

 

  • Unsere Ausfüllhilfe in WERBAS//KSR VCS: Ihr Turbo für das Formular

In den nächsten Wochen stellen wir eine kostenlose Ausfüllhilfe direkt in WERBAS//KSR VCS bereit. Sie liest die relevanten Felder direkt aus Ihrem EKS aus und erstellt eine komprimierte Übersicht, die Sie:

    • per Copy-&-Paste ins ELSTER-Formular übertragen oder
    • an Ihren Steuerberater weiterleiten können.


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