Als Werkstattbetreiber mit einem elektronischen Kassensystem (EKS) müssen Sie bis spätestens bis zum 31.07.2025 Ihre Kasse beim Finanzamt anmelden – so schreibt es die Abgabenordnung (§ 146a Abs. 4 AO) vor. Wer dabei zu spät kommt, riskiert ein Ordnungsgeld.
Die Meldung erfolgt ganz einfach über ELSTER – und wir unterstützen Sie dabei. Mit unserer bald verfügbaren Ausfüllhilfe direkt in WERBAS//KSR VCS liefern wir Ihnen die notwendigen Daten aus Ihrem System und Sie oder Ihr Steuerberater erledigen die ELSTER-Meldung Ihres elektronischen Kassensystems ohne großen Aufwand.
Hier die wichtigsten Infos:
In den nächsten Wochen stellen wir eine kostenlose Ausfüllhilfe direkt in WERBAS//KSR VCS bereit. Sie liest die relevanten Felder direkt aus Ihrem EKS aus und erstellt eine komprimierte Übersicht, die Sie: