
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen im Endkundengeschäft (B2C), digitale Produkte und Services barrierefrei zu gestalten.
FÜR UNSERE KUNDEN IM WERKSTATTUMFELD GILT DIESE GESETZLICHE REGELUNG NICHT – DENN WERBAS//KSR NET UND NXT SIND REINE B2B-LÖSUNGEN
Totzdem ist das Thema für uns relevant:
Barrierearme Software steht für zeitgemäße Nutzerfreundlichkeit, einfache Bedienbarkeit – und mehr Teilhabe im digitalen Alltag. Deshalb behalten wir Aspekte der Barrierefreiheit auch weiterhin im Blick, wenn wir unsere Module weiterentwickeln.
Unser Grundsatz:
Nicht verpflichtet – aber überzeugt.
