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Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen im Endkundengeschäft (B2C), digitale Produkte und Services barrierefrei zu gestalten. 

FÜR UNSERE KUNDEN IM WERKSTATTUMFELD GILT DIESE GESETZLICHE REGELUNG NICHT – DENN WERBAS//KSR NET UND NXT SIND REINE B2B-LÖSUNGEN

Totzdem ist das Thema für uns relevant: 
Barrierearme Software steht für zeitgemäße Nutzerfreundlichkeit, einfache Bedienbarkeit – und mehr Teilhabe im digitalen Alltag. Deshalb behalten wir Aspekte der Barrierefreiheit auch weiterhin im Blick, wenn wir unsere Module weiterentwickeln. 

Unser Grundsatz: 
Nicht verpflichtet – aber überzeugt. 

BFSG-1
Communication

So eine Website ist ja schon praktisch, aber manches lässt sich einfach besser direkt besprechen. Wir sind für Sie da!